Sächsisches Klimaschutzgesetz statt Klimaprogramme

Die Initiative „Sachsen fürs Klima“, zu der auch DresdenZero gehört, forderte Mitte Juni den sächsischen Landtag mit einem offenen Brief auf, ein sächsisches Klimaschutzgesetz zu verabschieden.

Das am 1. Juni diesen Jahres beschlossene neue Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 (EKP) ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz in unserem Bundesland. Allerdings weist es erhebliche Lücken auf. Diese müssen geschlossen werden. Auch wir in Sachsen brauchen ein Klimaschutzgesetz. Das EKP reicht nicht aus, um die nationalen Klimaziele und das Pariser Klimaabkommen einzuhalten. Die darin enthaltenen Klimaschutz-Maßnahmen müssen ausgebaut und gesetzlich verankert werden, um einen zeitnahen wirkungsvollen Klimaschutz zu gewährleisten.

In einem ausführlichen Statement erläutert „Sachsen fürs Klima“ warum ein sächsisches Klimaschutzgesetz unabdingbar ist und was es dringend braucht – u. a. die richtigen Zielstellungen, Verbindlichkeit, Ressourcen, planvolles Umgehen, die richtigen Rahmenbedingungen und die richtigen Inhalte.

Sinnvolle Inhalte eines sächsischen Klimaschutzgesetzes wären z. B.:

  • Festlegungen einzelner Sektoren z. B. (quantitative) Ziele oder zentraler Maßnahmen (Strom/Ausbau der Erneuerbaren Energien, Wärme, Mobilität, Landwirtschaft/Ernährung, Industrie, Forstwirtschaft)
  • Unabhängiges Beratungsgremium
  • Ökologische Ausrichtung der Förderprogramme
  • Soziallastenausgleich/kommunaler Mehrbelastungsausgleich
  • Beteiligung an der Energiewende u. Akzeptanzstrategie
  • klimafreundliche Beschaffung
  • Verpflichtung zur Herausgabe von Daten aller Akteure ab einer relevanten Treibhausgas-Emissionsmenge
  • Einordnung bzw. Eingrenzung der Rolle der Kompensation
  • Information der Öffentlichkeit

Auch Sachsen muss Verantwortung übernehmen. Wir brauchen eine verbindliche Basis für einen wirksamen Klimaschutz – für uns und zukünftige Generationen. Jedes einzelne Bundesland ist verpflichtet, die Klimakrise und deren verheerende Folgen zu begrenzen – auch die sächsische Landesregierung.